Bundesrat fordert zahlreiche Einschränkungen

Jahressteuergesetz 2009 - noch viel in der Schwebe

03.11.2008
Der Bundesrat hat seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf zum JStG 2009 beschlossen und wünscht von Änderungen - auch zum Schließen von Fluchtwegen vor der Abgeltungsteuer. Hier das Wichtigste.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19.9.2008 umfangreiche Stellungnahmen zum Jahressteuergesetz (JStG) 2009 abgegeben (BR Drs. 545/1/08). Nur wenige Vorhaben im Regierungsentwurf werden kritisiert, dafür neue Änderungswünsche eingebracht. Hervorzuheben sind Einschränkungen beim Grundsteuererlass, für Kapitallebensversicherungen und Investmentfonds. Nachfolgend die wichtigsten Punkte im Überblick.

Vorsteuer beim Betriebs-Pkw

Der Bundesrat spricht sich gegen die Wiedereinführung der Beschränkung des Vorsteuerabzugs für privat genutzte Firmenfahrzeuge auf 50 Prozent aus, da dies einen Verstoß gegen den Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer darstellt. Die vorgesehene Gesetzesänderung führt zu einer willkürlichen Steuerbelastung vieler Unternehmen. Vor allem für kleine Unternehmer und Existenzgründer, die sich nur ein Fahrzeug leisten können, bedeutet die Neuregelung eine Steuererhöhung. Die vorgesehene Einschränkung des Vorsteuerabzugs verstößt in der vorliegenden Form gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, weil es dem Unternehmer nicht ermöglicht wird, trotz Nachweisführung mehr als den hälftigen Vorsteuerabzug zu erhalten.

Rürup-Renten

Der Bundesrat regt für das weitere Gesetzgebungsverfahren ein bundeseinheitliches Verfahren zur Prüfung und Feststellung von Vorsorgeprodukten an. Ein Zertifizierungsverfahren durch eine zentrale Stelle soll die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG bei Rürup- beziehungsweise Basis-Vorsorgeprodukten prüfen und eine Anerkennung aussprechen. Dadurch würde durch ein bundeseinheitliches Anerkennungsverfahren ein wichtiger Beitrag zur Rechtssicherheit geleistet, da Finanzverwaltung, Anbieter und Sparer vom gleichen Stand ausgehen könne, für welche Basis-Vorsorgeprodukte auch tatsächlich von allen Finanzämtern der erhöhte Sonderausgabenabzug gewährt wird.

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