Bundesrat fordert zahlreiche Einschränkungen

Jahressteuergesetz 2009 - noch viel in der Schwebe

03.11.2008

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Die Regelung zur Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen an Körperschaften, die künstlerischen und kulturellen Zwecken dienen, soll zielgenauer ausgestaltet werden. Es bedarf einer gesetzlich hinreichend konkretisierten Regelung, wonach Mitgliedsbeiträge trotz der Gewährung bestimmter steuerunschädlicher Vergünstigungen unter Ausgrenzung von Missbrauch voll abziehbar bleiben. Beispiel: Der Theaterförderverein bewirbt unter Hinweis auf die steuerliche Abzugsmöglichkeit eine Mitgliedschaft, die ein unentgeltliches Theaterabonnement beinhaltet.

Kommanditisten

Durch das JStG 2009 sollen über § 15a Abs. 1a EStG nachträgliche Einlagen des Kommanditisten weder zu einem nachträglichen noch zu einem künftigen Verlustausgleich führen. Das wird nicht akzeptiert. Der BFH (Urteil v. 26.6.2007, IV R 28/06) hat klargestellt, dass Einlagen oberhalb des Jahresverlustes ein negatives Kapitalkonto ausgleichen, das in künftigen Jahren anfällt.

Kapitallebensversicherungen

§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG soll so ausgestaltet werden, dass vermögensverwaltende Versicherungsverträge von den allgemeinen Besteuerungsregelungen für Versicherungsverträge ausgeschlossen. Das gilt für

- Versicherungsverträge, bei denen eine gesonderte Verwaltung der Kapitalanlagen vereinbart wurde und der wirtschaftlich Berechtigte unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf die Anschaffung oder Veräußerung der verwalteten Vermögensgegenständen nehmen,

- Policen mit minimaler Anforderung an die Risikoleistung.

Zudem soll eine bestehende Lücke bei der Sicherung des inländischen Besteuerungsanspruchs bei Erträgen aus ausländischen kapitalbildenden Lebensversicherungsvertrag durch einen Kapitalertragsteuerabzug geschlossen werden, wenn das ausländische Versicherungsunternehmen eine inländische Niederlassung unterhält. Für eine Verpflichtung zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer ist unmaßgeblich, ob die Auszahlung der Versicherungsleistungen über eine Niederlassung im Inland abgewickelt wird oder nicht.

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