Unlauter oder rechtmäßig

Wann ist vergleichende Werbung zulässig? (Teil 3)

20.09.2010

Imitation und Nachahmung (§ 6 Absatz 2 Nr. 6 UWG)

Nach § 6 Absatz 2 Nr. 6 UWG handelt unlauter, "wer vergleichend wirbt, wenn der Vergleich eine Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer unter einem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung darstellt."

Anwendungsbereich

Wie es der Wortlaut bereits ausdrückt, bezieht sich die Vorschrift nur auf die Behauptung des Werbenden, dass das eigene Produkt ein Imitat bzw. eine Nachahmung eines Konkurrenzprodukts sei. Nicht erfasst ist der Fall, dass behauptet wird, das Produkt des Konkurrenten sei ein Imitat. Dies könnte je nach konkreter Fallgestaltung vielmehr von § 6 Absatz 2 Nr. 5 UWG erfasst sein.

Des Weiteren bezieht sich die Regelung nur auf Imitate/Nachahmungen von "unter einem geschützten Kennzeichen vertriebenen" Produkten. Diese Formulierung bezieht sich insbesondere auf Marken, die nach dem Markenrecht Schutz genießen, nicht aber auf geografische Herkunftsangaben. Wichtig ist, dass das Produkt des Mitbewerbers tatsächlich rechtlich geschützt ist. Denn dies ist eine Tatbestandsvoraussetzung des § 6 Absatz 2 Nr. 6 UWG; soll heißen: die Darstellung, das eigene Produkt sei die Nachahmung eines anderen, ist nicht nach § 6 Absatz 2 Nr. 6 UWG unlauter, wenn das andere Produkt nicht auch rechtlich geschützt ist.

Imitat und Nachahmung

Was unter einem "Imitat" und was demgegenüber unter einer "Nachahmung" verstanden wird, ist nicht ganz klar. Jedenfalls muss keine trennscharfe Unterscheidung zwischen diesen beiden Begriffen vorgenommen werden, da die Vorschrift zur selben Rechtsfolge führt.

Während allerdings der Begriff "Imitat" eher so verstanden wird, dass darunter die (gestalterische) Annäherung an das Original(-Produkt) gemeint ist, meint "Nachahmung" wohl eher die vollständige Übernahme des Originals; dieses wird also in Gänze kopiert.

Für die Anwendbarkeit von § 6 Absatz 2 Nr. 6 UWG ist es nicht erforderlich, dass ein Produkt als Ganzes "kopiert" wird, vielmehr reicht es aus, dass wesentliche, möglicherweise besonders aussagekräftige Teile eines Produkts betroffen sind.

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