Abmahnungen drohen

Werbung mit Garantien

09.11.2010

Fazit

Wie sich gezeigt hat, sind die Anforderungen, denen eine Werbung mit Garantien genügen muss, vor allem im BGB geregelt (§ 477 BGB), während sich die Folgen eines Verstoßes insbesondere aus dem UWG ergeben (insbesondere drohen Abmahnungen). Um wettbewerbsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollte daher jeder Verkäufer darauf achten, dass er bei der Werbung mit Garantien die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben einhält.

Zu betonen ist in diesem Zusammenhang, dass kein Verkäufer von Rechts wegen dazu verpflichtet ist, im Rahmen seiner Werbung über die Garantie, die er seinen Kunden einräumt, zu informieren. Aber wenn in der Werbung die Garantie angesprochen wird, so müssen die Vorgaben des § 477 BGB eingehalten werden.

Checkliste "Werbung mit Garantien"

Wenn man sich § 477 BGB anschaut, ergeben sich im Konkreten folgende Vorgaben und Inhalte, die sich bei einer Werbung mit Garantien wiederfinden müssen:

- Die Formulierung der Garantieerklärung muss für den durchschnittlichen Verbraucher gut verständlich sein, d.h. es darf keine umständliche und verklausulierte Sprache verwendet werden

- Verkäufer müssen in der Werbung darauf hinweisen, dass neben der Garantie auch die gesetzliche Gewährleistung besteht, dass die Garantie somit unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung ist und die gesetzlichen Rechte durch sie nicht eingeschränkt werden.

- Die Werbung muss darüber informieren, was genau die Garantie beinhaltet, ob sie sich etwa auf die Funktionsfähigkeit einer Sache insgesamt oder nur auf bestimmte Teile bezieht.

- Es muss sich aus der Werbung ergeben, wie der Käufer die Garantie geltend machen kann, ob er also die Ware an eine bestimmte Reparaturstelle bringen bzw. sie zu dieser hinschicken muss, ob der Kassenbeleg benötigt wird etc. Insbesondere sind der Name und die Adresse des Garantiegebers anzugeben.

- Selbstverständlich ist anzugeben, wie lange die Garantiezeit ist (Dauer der Garantie)

Der Autor Daniel Huber ist juristischer Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei, München.

Kontakt:

Alter Messeplatz 2, 80339 München, Tel.: 089 1301433-0, E-Mail: d.huber@it-recht-kanzlei.de, Internet: www.IT-Recht-Kanzlei.de

Zur Startseite