Wie leicht ist es passiert: Der EDV-Techniker Fleißig, ansonsten ein guter und zuverlässiger Mitarbeiter, lässt aufgrund einer Unachtsamkeit bei einer Hardwareinstal- lation Werkzeug herumliegen. Prompt stürzt ein Mitarbeiter einer anderen Firma über das Werkzeug und erleidet dabei einen
komplizierten Bruch des Fußgelenks. Wer trägt nun die Kosten des Krankenhausaufenthalts, der ärztlichen Versorgung und der weiteren medizinischen Behandlungen? Es lässt sich schnell ausrechnen, dass durch eine kleine Unaufmerksamkeit ein großer Schaden entstehen kann.
Gesetzliche Haftung
Der Gesetzgeber hat in verschiedenen Gesetzen Haftungsnormen festgeschrieben. Nicht nur im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Haftung beispielsweise für Schäden am Eigentum oder an der Gesundheit eines Dritten festgelegt. Auch nach dem Produkthaftungsgesetz ist der Hersteller eines Produktes für Schäden verantwortlich. Das Produkthaftungsgesetz geht mit seinen Haftungsvorschriften sogar so weit, dass der Hersteller auch ohne Verschulden haftet.
Auf Unternehmer lauern also vielfältige Haftungsrisiken. Es nützt nichts, vor diesen Gefahren die Augen zu verschließen, sondern der Unternehmer muss sich aktiv mit dieser Problematik auseinander setzen.
Drei Ansatzpunkte für die Schadensvermeidung sind zu berücksichtigen:
- Aufbau einer umfangreichen Qualitätssicherung für das eigene Unternehmen
- qualifizierte Beratung der Kunden
- gutes betriebsinternes Versicherungsmanagement