Betriebshaftpflichtversicherung: Gefahren lauern überall

Rechtsanwalt seit 1994 Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter TÜV Tätigkeitsschwerpunkte: IT-Recht Arbeitsrecht Vergaberecht
Damit eine kleine Unaufmerksamkeit nicht gleich zur Existenzbedrohung für das Unternehmen wird, empfiehlt es sich, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Worauf man dabei achten muss, erklärt Rechtsanwalt Thomas Feil.

Wie leicht ist es passiert: Der EDV-Techniker Fleißig, ansonsten ein guter und zuverlässiger Mitarbeiter, lässt aufgrund einer Unachtsamkeit bei einer Hardwareinstal- lation Werkzeug herumliegen. Prompt stürzt ein Mitarbeiter einer anderen Firma über das Werkzeug und erleidet dabei einen

komplizierten Bruch des Fußgelenks. Wer trägt nun die Kosten des Krankenhausaufenthalts, der ärztlichen Versorgung und der weiteren medizinischen Behandlungen? Es lässt sich schnell ausrechnen, dass durch eine kleine Unaufmerksamkeit ein großer Schaden entstehen kann.

Gesetzliche Haftung

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Der Gesetzgeber hat in verschiedenen Gesetzen Haftungsnormen festgeschrieben. Nicht nur im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Haftung beispielsweise für Schäden am Eigentum oder an der Gesundheit eines Dritten festgelegt. Auch nach dem Produkthaftungsgesetz ist der Hersteller eines Produktes für Schäden verantwortlich. Das Produkthaftungsgesetz geht mit seinen Haftungsvorschriften sogar so weit, dass der Hersteller auch ohne Verschulden haftet.

Auf Unternehmer lauern also vielfältige Haftungsrisiken. Es nützt nichts, vor diesen Gefahren die Augen zu verschließen, sondern der Unternehmer muss sich aktiv mit dieser Problematik auseinander setzen.

Drei Ansatzpunkte für die Schadensvermeidung sind zu berücksichtigen:

- Aufbau einer umfangreichen Qualitätssicherung für das eigene Unternehmen

- qualifizierte Beratung der Kunden

- gutes betriebsinternes Versicherungsmanagement

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