Betriebshaftpflichtversicherung: Gefahren lauern überall

Rechtsanwalt seit 1994 Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter TÜV Tätigkeitsschwerpunkte: IT-Recht Arbeitsrecht Vergaberecht

Beginn des Versicherungsschutzes

Der Schaden muss nach Ausführungen der Leistungen oder nach Abschluss der Arbeiten eingetreten sein.

Hilfe im Rechtsstreit

Neben der Eintrittspflicht für die finanziellen Folgen übernimmt der Haftpflichtversicherer eine weitere wichtige Funktion: Er kümmert sich um die Rechtsverteidigung im Haftungsfall, klärt den Sachverhalt auf und prüft, ob und in welcher Höhe Schadensersatzansprüche bestehen. Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche übernimmt der Versicherer.

§ 3 Ziffer II 1 Absatz 1 AHB

Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, den Ersatz der Entschädigung, die der Versicherungsnehmer aufgrund eines von dem Versicherer abgegebenen oder genehmigten Anerkenntnisses, eines von ihm geschlossenen oder genehmigten Vergleichs oder einer richterlichen Entscheidung zu zahlen hat, sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

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