Sinnvolles tun und Geld sparen

Ehrenamt - alle Steuervorteile ausschöpfen

02.04.2012

Gemeinsam Gutes tun

Der überwiegende Teil des ehrenamtlichen Engagements findet in Vereinen statt. Aktuell gibt es in Deutschland über 580.000 eingetragene Vereine, Tendenz steigend. Viele der Vereine sind gemeinnützig und erfüllen so die Grundvoraussetzung, dass ehrenamtliche Kräfte Steuervorteile in Anspruch nehmen können. Die gleichen steuerlichen Vergünstigungen gelten aber beispielsweise auch für gemeinnützige Stiftungen, gemeinnützige GmbHs und andere gemeinnützige Körperschaften sowie kirchliche und kommunale Einrichtungen.

Vorausschauendes Handeln ist auf Seiten der Vereinsführung und der ehrenamtlichen Kräfte gefragt. Nicht immer sind die Tätigkeitsfelder von Vereinen eindeutig ideeller oder wirtschaftlicher Natur. Schnell zweifelt der Fiskus den Status der Gemeinnützigkeit an. Fördervereine etwa verfolgen wichtige soziale Aufgaben, werden aber von der Finanzverwaltung nicht immer als gemeinnützig anerkannt. Gemeinnützigkeitsrechtliche Fragen sollte die Vereinsführung frühzeitig mit fachkundigen Beratern diskutieren. In jedem Fall sind für Zahlungen an Ehrenamtliche klare Vereinbarungen und Vorkehrungen zu treffen (siehe Infokasten "Was die Vereinsführung beachten sollte"). Andernfalls stellt sich der Fiskus quer und stellt steuerliche Nachforderungen, oder er entzieht den Vereinen sogar ihren Gemeinnützigkeitsstatus.

Viele ehrenamtliche Kräfte bekommen für ihren Einsatz keine Vergütung. Für anfallende Kosten etwa für Reisen, Telefonate oder Büromaterial erhalten sie in der Regel einen Aus-gleich. Ehrenamtliche weisen die Aufwendungen mit Belegen nach und erhalten eine steuerfreie Erstattung. Über den reinen Aufwandsersatz hinaus sollen vor allem engagierte und verdiente Helfer zumindest eine kleine finanzielle Entschädigung für ihren Einsatz erhalten. Auch wenn sich ehrenamtliches Engagement kaum aufwiegen lässt, sind die Vergütungen doch Anreiz und Anerkennung zugleich. Hierzu sieht der Gesetzgeber steuerfreie Tätigkeitsvergütungen in Form einer Übungsleiterpauschale oder einer Ehrenamtspauschale vor.

Der Fiskus knüpft die Vergünstigungen allerdings an drei zentrale Bedingungen: Erstens muss die Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich erfolgen. Zweitens muss die ehrenamtliche Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt werden. Drittens dürfen Ehrenamtliche nur in steuerbegünstigten Bereichen der Organisation zum Einsatz kommen. Wer als Ehrenamtlicher einen Steuerbonus anstrebt, sollte sich mit den Anforderungen vertraut machen. Schnell kommt es zu falschen Annahmen oder Fehlern, die den Steuervorteil gefährden (siehe Infokasten "Was Ehrenamtliche beachten sollten").

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