Sinnvolles tun und Geld sparen

Ehrenamt - alle Steuervorteile ausschöpfen

02.04.2012

Überblick: Was Ehrenamtliche beachten sollten

Bei der Vereinbarung von Übungsleiterfreibetrag, Ehrenamtspauschale und Rückspenden sind die steuerlichen Voraussetzungen genau einzuhalten. Andernfalls geraten attraktive Steuervorteile in Gefahr. Da das Gemeinnützigkeitsrecht viele Besonderheiten aufweist, sollte im Zweifelfall fachlicher Rat eingeholt werden. Gut vorbereitet bieten sich viele Steuer-vorteile, um die finanzielle Situation von Vereinen und ihren ehrenamtlichen Kräften zu verbessern.

Das Finanzamt fördert das nebenberufliche Engagement in gemeinnützigen Organisationen mit einem Steuerbonus. Je nach Tätigkeit dürfen Ehrenamtliche pro Jahr zwischen 500 Euro (Ehrenamtspauschale) und 2.100 Euro (Übungsleiterpauschale) steuerfrei verdienen. Es sind folgende Bedingungen zu berücksichtigen:

Gemeinnütziger Zweck:
Für die Finanzbehörden sind alle gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Einrichtungen förderungswürdig. Freiwillige Tätigkeiten für Berufssport-, Nachbarschafts- oder Sammlervereine sind nicht begünstigt. Ein Indikator für die Steuerförderung ist, wenn Organisationen amtliche Spendenbescheinigungen ausstellen dürfen.

Nebenberufliche Ausübung:
Ehrenamtliche Tätigkeiten dürfen nicht im Hauptberuf ausgeübt werden. Zum einen muss sich das Tätigkeitsprofil deutlich unterscheiden. Zum anderen darf der tatsächliche Zeitaufwand nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs betragen. Das ehrenamtliche Engagement sollte insgesamt 13 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Rein ideelle Tätigkeiten:
Der Fiskus akzeptiert nur ein ideelles Engagement. Nicht begünstigt sind Tätigkeiten, die mit wirtschaftlichen Aktivitäten von Organisationen in Verbindung stehen. Wer im Vereinslokal bedient oder Werbeanzeigen für den Verein verkauft, kann keinen Steuerbonus beanspruchen.

Keine Vermengung:
Die Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale können pro Person und Jahr nur einmal ausgeschöpft werden, auch wenn Freiwillige mehrere Aktivitäten ausüben. Eine Kombination der Pauschalen ist nur möglich, wenn es sich um unterschiedliche und abgrenzbare Tätigkeiten handelt.

Quelle: DHPG (www.dhpg.de)

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