Sinnvolles tun und Geld sparen

Ehrenamt - alle Steuervorteile ausschöpfen

02.04.2012

Ehrenamtspauschale: Persönlichen Einsatz belohnen

Zudem hat der Gesetzgeber mit dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" eine Ehrenamtspauschale eingeführt. Einnahmen aus gemeinnützigen Tätigkeiten sind bis zu einem Betrag von 500 Euro pro Jahr steuerfrei. Darüber hinausgehende Beträge unterliegen der normalen Besteuerung.

Im Gegensatz zur Übungsleiterpauschale ist die Ehrenamtspauschale nicht auf pädagogisch orientierte Tätigkeiten begrenzt. Der Freibetrag kann für jede nebenberufliche gemeinnützige Tätigkeit gewährt werden. Auch Organmitglieder, Verwaltungshelfer oder Reinigungskräfte können zu den Empfängern zählen.

Es gelten weitgehend die gleichen Bedingungen wie bei der Übungsleiterpauschale. Allerdings sind einige Besonderheiten zu beachten: Eine Ehrenamtspauschale darf bei Vereinsorganen nur dann fließen, wenn die Satzung des Vereins dies zulässt und nicht verbietet. Kein Gesellschaftsorgan darf sich ohne Satzungsregelung eine Vergütung genehmigen. Es empfiehlt sich, die Satzung zunächst auf Regelungen zur Vergütung von Organmitgliedern zu prüfen und bei Bedarf eine Satzungsänderung vorzunehmen.

Die Ehrenamtspauschale muss mit einer Gegenleistung des Empfängers verbunden sein, die in einem angemessenen Verhältnis zur Zahlung steht. Schädlich sind Geldgeschenke oder teure Sachgeschenke, die über den allgemein üblichen Rahmen hinausgehen. Nicht begünstigt sind Tätigkeiten, die mit wirtschaftlichen Aktivitäten von Organisationen in Ver-bindung stehen. Schon den Verkauf von Speisen und Getränken bei Vereinsfesten wertet der Fiskus als wirtschaftliche Aktivität. Achtung: Reinigungskräfte dürfen in diesem Fall nicht mit der Ehrenamtspauschale entlohnt werden.

Eine Kombination der Ehrenamtspauschale mit der Übungsleiterpauschale für dieselbe Tätigkeit ist nicht erlaubt. Anders liegt der Fall, wenn der Ehrenamtliche zwei verschiedene Tätigkeiten für den gemeinnützigen Verein ausübt. Dann können die beiden Formen der Begünstigungen auch nebeneinander gewährt werden. Vereine sollten sich allerdings gegen kritische Nachfragen der Finanzbehörden wappnen.

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