Sinnvolles tun und Geld sparen

Ehrenamt - alle Steuervorteile ausschöpfen

02.04.2012

Rückspenden: Die gute Sache stärken

Viele Vereine möchten ihr Budget nicht mit Zahlungen an Ehrenamtliche belasten. Und einige Vereinsmitglieder verzichten der guten Sache wegen gerne auf Ansprüche. Es bietet sich dann eine interessante Möglichkeit, die Steuerteile zumindest teilweise zu nutzen, ohne den Verein finanziell zu beanspruchen.

Einige Ehrenamtliche lassen sich die steuerbegünstigten Vergütungen auszahlen und spenden einen Teil oder den ganzen Zahlungsbetrag an den Verein zurück. Der Verein stellt über den Rückzahlungsbeitrag eine Zuwendungsbestätigung aus. Ehrenamtliche können die Spende in ihrer persönlichen Steuererklärung geltend machen und mindern so ihr zu versteuernde Einkommen. Vorsicht: Übersteigt eine Vergütung die Pauschalsätze, ist der darüber hinausgehende Betrag als Einnahme steuererhöhend zu berücksichtigen.

In der Umsetzung sind einige Besonderheiten zu beachten. Der Zahlungsanspruch muss im Vorfeld ernsthaft vereinbart werden und nicht unter der Bindung des Verzichts eingeräumt sein. In anderen Worten: Die Spende muss freiwillig sein und bleiben. Zudem muss die Höhe der Vergütung angemessen sein und der Verein wirtschaftlich in der Lage sein, die Forderungen zu erfüllen.

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