Sinnvolles tun und Geld sparen

Ehrenamt - alle Steuervorteile ausschöpfen

02.04.2012

Was die Vereinsführung beachten sollte

Um Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden zu vermeiden, sind schon bei der Vereinsgründung einige steuerrechtliche Aspekte zu bedenken. Ein besonderes Augenmerk erfordert die Ausgestaltung von Status, Satzung und Arbeitsorganisation. Die Regelungen sind regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Status:
Nicht immer ist der Status der Gemeinnützigkeit sinnvoll. Viele Formvorschriften können auf Dauer belasten. Vor- und Nachteile sind sorgfältig abzuwägen. Denn: Der Gesetzgeber sieht keinen Ausstieg aus der Gemeinnützigkeit vor. Gegebenenfalls kann ein Verein gut ohne den Status der Gemeinnützigkeit auskommen. Auch nicht gemeinnützigen Vereinen steht für wirtschaftliche Aktivitäten ein jährlicher Freibetrag von 5.000 Euro zu.

Satzung:
Wird der gemeinnützige Status angestrebt, sollte die Satzung unbedingt vorab mit dem Finanzamt abgestimmt werden. Erhalten Vereinsorgane auch eine Tätigkeitsvergütung, ist dies in der Satzung ordnungsgemäß festzuschreiben. Das Tätigkeitsfeld von Vereinen wandelt sich oft mit der Zeit. Wer die Satzung turnusmäßig auf gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen hin prüft, kann Fallstricke oft rechtzeitig vermeiden.

Arbeitsorganisation:
Der Fiskus achtet auch darauf, wie gemeinnützige Vereine ihre Aufgaben managen und umsetzen. Die Geschäftsführung darf "ausschließlich und unmittelbar" auf gemeinnützige Ziele ausgerichtet sein. Schädlich sind etwa die Förderung eigenwirtschaftlicher Zwecke der Mitglieder, die Vermittlung von Dienstleistungen oder die Verwaltung von Zeitkonten. Viele kritische Punkte lassen sich durch eine Umorganisation der laufenden Arbeit ausräumen. (oe)

Quelle: DHPG (www.dhpg.de)
Der Autor Dr. Lutz Engelsing ist Diplomkaufmann, Steuerberater und seit 2008 Partner der DHPG Dr. Harzem & Partner KG.

Zur Startseite