Pflicht zur CE-Kennzeichnung

02.12.2004

2. Verantwortlichkeit des Herstellers

Zu allererst ist der Hersteller für die CE-Kennzeichnung und die entsprechenden CE-Eigenschaften verantwortlich. Die entsprechende Verpflichtung trifft auch den Händler, der gleichzeitig Hersteller ist. Wenn ein Reseller ein Produkt unter seinem Namen anbietet, treffen ihn ebenfalls die Pflichten eines Herstellers.

Erwirbt ein Fachhändler von einem Hersteller oder Distributor einen Komplett-PC ein, rüstet diesen mit weiteren Hardwarekomponenten auf oder tauscht Teile aus und veräußert das geänderte PC-System, dann wird er damit zum Hersteller mit den Pflichten hinsichtlich der CE-Kennzeichnung.

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