Urheberrecht: Kopie und Konsequenzen

Von Anfang an dabei: Rechtsanwalt Johannes Richard ist Partner der Kanzlei Richard & Kempcke und betreibt die Internetseite www.internetrecht-rostock.de. Dort geht es ausschließlich um das Thema Internetrecht, vor allem um den Internethandel, der aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken ist. Das gilt sowohl für die Anbieter als auch für die Kunden, die Angebote von Ebay, Internetshops oder Amazon nutzen. Seit Jahren ist das Thema Internethandel auch eng mit dem Thema Abmahnungen verknüpft. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht sind häufige Abmahnthemen. Rechtsanwalt Johannes Richard ist daher Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und auf Wettbewerbsrecht im Internet spezialisiert.

...aber nur unentgeltlich

Die Kopie, so lautet die Regel in §53, muss nicht durch den Eigentümer der CD oder DVD selbst hergestellt werden. Sie kann auch durch eine andere Person erfolgen, sofern dies unentgeltlich geschieht. Unentgeltlich heißt dabei: Höchstens den Preis des Rohlings darf sich der Kopierer erstatten lassen, alles andere ist bereits unzulässiger Gewinn.

Die Kopie darf nicht auf einer „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage“ basieren. Im Klartext: Kopiert werden darf nur vom Original. Die Kopie einer Raubkopie ist also rechtswidrig. Darunter fallen auch Internettauschbörsen – von dort heruntergeladene Musikstücke, Filme oder Programme gelten nicht als Privatkopie. Grund: Die Vervielfältigung erfolgt dabei außerhalb eines eng begrenzten und bekannten Personenkreises.

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