Betriebliche Altersversorgung

Fallstricke bei der Entgeltumwandlung

10.02.2009

Versicherungsgesellschaften wissen um ihre Haftung

In der Regel sind Anbieter solcher "gezillmerter Verträge", bei denen die Kosten der Vertrages für die gesamte (denkbare) Laufzeit regelmäßig mit den ersten Sparraten der Gehaltsumwandlung verrechnet werden, Versicherungsgesellschaften. Überwiegend verkaufen Agenten oder angebliche Unternehmensberater solche Verträge gegen Provision - gelegentlich auch mit zusätzlichem Honorar.

Stolperstein: Fehlberatung und Verkaufsvermittlung

Einige Versicherer wissen um ihre Verantwortung, und haben bereits in den letzten Jahren für die Schäden der Arbeitgeber gewisse Rückstellungen in ihren Bilanzen gebildet. Die Verkäufer solcher Verträge zur betrieblichen Altersversorgung haben regelmäßig den Arbeitgeber nicht darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber Anfang 2002 die Arbeitgeberhaftung bei fehlender Wertgleichheit ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen hatte.

Alternativen kosten den Arbeitgeber oft Honorar für unabhängige Beratung

Der Arbeitgeber hätte es in der Hand gehabt, den Lohn, für welchen seine Mitarbeiterin ja auch gearbeitet hat, in eine betriebliche Altersversorgung ohne Provisionen bzw. mit Verteilung der Kosten auf die gesamte Vertragslaufzeit einzubringen. So gibt es Versorgungswerke, bei welchen bereits nach einem Jahr weit über 90 Prozent der einbezahlten Beiträge als "Wert" des angesparten Kapitals vorhanden sind. Jeder Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann sich jährlich und schon im Voraus über den Wert bzw. Rückkaufswert vergewissern, und diesen den einbezahlten Beiträgen gegenüberstellen.

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