Betriebliche Altersversorgung

Fallstricke bei der Entgeltumwandlung

10.02.2009

Politische Antwort des Gesetzgebers seit 2002 auf drohende Altersarmut

Mit dem BetrAVG nimmt der Gesetzgeber den Arbeitgeber offensichtlich bewusst in die Haftung. Die Einrichtung betrieblicher Versorgungswerke einem zumeist unqualifizierten Verkäufer zu überlassen, der von Provisionen - zumeist eines einzigen Versicherers - lebt, ist fahrlässig. Dies wäre gerade so, als würde ein Arbeitgeber seine Putzfrau bitten, die Lohnabrechnungen zu erstellen.

Die Versicherungswirtschaft hat noch nicht erkannt, dass bAV eine Maßnahme gegen drohende Altersarmut der Arbeitnehmer ist, und kein weiterer bloßer Vertriebsweg für insoweit unpassende Finanzprodukte. Versicherungsgesellschaften sind für eine Volkswirtschaft von herausragender Bedeutung, aber nicht wenn sie massenweise Arbeitgeber in eine missliche Haftungssituation bringen.

Die Verkäufer von bAV-Lösungsmodellen sind für die allermeisten Fehlberatungen selbst nicht versichert: Solchen "Beratern" fehlt dann das Bewusstsein für ihre Verantwortung. (oe)

Die Autoren:

Dr. Johannes Fiala ist Rechtsanwalt (München), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.) und Bankkaufmann. Internet: www.fiala.de

Diplom-Mathematiker Peter A. Schramm ist Aktuar DAV (Diethardt) und Versiche-rungsmathematischer Sachverständiger. Internet: www.pkv-gutachter.de

Thomas Keppel ist Diplom-Jurist Univ. und Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Johannes Fiala.

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