Kündigung: Wie verkünde ich die schlechte Nachricht?

08.02.2006
Von Kuntz 

Manchmal erfahren Führungskräfte in Kündigungs- und Trennungsgesprächen Dinge aus dem Privatleben der Gekündigten, von denen sie zuvor nichts wussten. Zum Beispiel, wenn der Gekündigte verzweifelt sagt: "Aber ich hab' gerade ein Haus gebaut." Oder: "Meine Frau hat mich verlassen und ich muss ihr und den Kindern Unterhalt zahlen." Zuweilen stellen diese neuen Informationen sogar die Kriterien der bei Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern beim Entlassen von mehreren Mitarbeitern vorgeschriebenen Sozialauswahl in Frage. Zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter erklärt: "Ich habe zwar keine Kinder, aber ich muss für meine pflegebedürftige Mutter aufkommen" oder "Ich bin zwar ledig, aber ich lebe seit Jahren mit einer Frau mit drei Kindern zusammen." Auch dann dürfen Sie, so hart dies klingt, die Kündigung nicht in Frage stellen. Denn so schaffen Sie einen Präzedenzfall. Und alle anderen Mitarbeiter, denen Sie noch kündigen, werden mit Ihnen einen endlosen Kuhhandel beginnen. Und wenn eine Kündigung aufgrund der Infos, die Sie frisch erhielten, rechtlich problematisch wird? Dann sollten Sie mit dem Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag anstreben, denn nichts belastet das Betriebsklima und Ihre Nerven so sehr, wie ein monatelanger Arbeitsgerichtsprozess mit ungewissem Ausgang.

"Warum trifft es gerade mich?"

Dessen ungeachtet werden die zu kündigenden Mitarbeiter Sie stets fragen: Warum gerade ich? Geben Sie dem Mitarbeiter eine sachliche und inhaltlich verständliche Erklärung. Auf keinen Fall sollten Sie sich aber auf eine Diskussion über die Begründung der Kündigung und die Auswahlkriterien einlassen. Denn wer die Gründe für die Kündigung diskutiert, diskutiert die Kündigung selbst.

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