Kündigung: Wie verkünde ich die schlechte Nachricht?

08.02.2006
Von Kuntz 

Wie schwer eine Kündigung zu begründen ist, hängt weitgehend vom Anlass ab. Bei personen- oder verhaltensbedingten Kündigungen ist das Begründen leicht. Hier gilt es vor allem, das vorgeschriebene rechtliche Prozedere zu beachten. Schwieriger ist es, wenn ein Mitarbeiter nicht die gewünschte Leistung erbringt. Dann sollten Sie als Führungskraft versuchen, eine sprachliche Verpackung für die Begründung zu finden, die den Betroffenen nicht verletzt. Dies gelingt Ihnen am einfachsten, wenn Sie weniger über seine Defizite reden als über die mangelnde Passung zwischen den Aufgaben und seiner Qualifikation. Denn die Aussage "Sie haben noch wenig Erfahrung im Erstellen von Präsentationen am PC" ist für Mitarbeiter leichter zu akzeptieren als eine Aussage wie "Ihre Kollegen sind besser als Sie".

Der Drahtseilakt: begründen ohne zu kränken

Entlässt ein Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern betriebsbedingt eine größere Zahl von Mitarbeitern, dann muss deren Auswahl oft gemäß der gesetzlichen Vorgaben anhand von Kriterien wie Alter, Familienstand und Dauer der Betriebszugehörigkeit erfolgen. Auch dann ist das Begründen vergleichsweise einfach, denn die Auswahl basiert auf objektiven Kriterien. Deshalb kann der Mitarbeiter eine solche Auswahl leichter akzeptieren als eine personenbezogene.

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