Arbeitszeugnisse auf dem Prüfstand, Teil 1

Notenvergabe in qualifizierten Arbeitszeugnissen

28.06.2010

Notenskala

Die Notenskala für die Gesamtnote wird wie folgt interpretiert:

Alle Aufgaben hat Herr/Frau ...

- "stets zu unserer vollsten/größten/äußersten Zufriedenheit" = Note 1

- "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" = Note 2

- "zu unserer vollen Zufriedenheit / stets zu unserer Zufriedenheit" = Note 3

- "zu unserer Zufriedenheit" = Note 4

- "Insgesamt/Im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" = Note 5

... ausgeführt.

Natürlich gibt es noch eine Reihe weiterer Möglichkeiten, Gesamtnoten in einem Zeugnis auszudrücken, wie "waren mit den Leistungen stets außerordentlich zufrieden", "hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht in allerbester Weise entsprochen" oder "die Leistungen verdienen in jeder Hinsicht unsere vollste Anerkennung" etc.

Solche Alternativen wurden ebenfalls entsprechend den in der einschlägigen Literatur angegebenen Bewertungen in die Untersuchung einbezogen.

Zudem wurden noch Zwischenstufen zwischen "vollen Noten" berücksichtigt: "zu unserer vollsten Zufriedenheit" (ohne "stets") = Note 1-2.

Darüber hinaus wies eine Reihe von Dokumenten zwei Leistungszusammenfassungen auf, die unterschiedliche Noten wiedergaben. Wenn diese nur eine Notenstufe auseinander lagen, wurde dies ebenfalls als Zwischenstufe interpretiert. Fanden sich also in einem Zeugnis einmal eine "gute" und einmal eine "befriedigende" Leistungszusammenfassung, so wurde die Gesamtnote als "2-3" bzw. 2,5 gewertet.

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