FAQ

Praxisprobleme mit der Rückgabe von Waren im Fernabsatz

09.06.2008

F: Wie muss die Ware durch den Kunden verpackt werden, wenn er diese nach Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts an den Unternehmer zurücksendet?

A: Häufig anzutreffen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die folgende Formulierung: "Der Kunde muss die Ware in der Originalverpackung an den Verkäufer zurücksenden". Diese Klausel bzw. Einschränkung des Widerrufs- oder Rückgaberechts ist nach der Rechtsprechung unzulässig. Der Kunde hat ein an keine Einschränkungen oder Bedingungen gebundenes Widerrufsrecht.

Diese Erleichterung für den Kunden ist oftmals für den Händler mit weitreichenden und kostenintensiven Folgen verbundenen, da an ihn zurückgesandte Ware nicht ausreichend verpackt ist, wodurch sie auf dem Rückweg beschädigt wird. Auch kann der Unternehmer die Ware ohne die Originalverpackung kaum mehr verkaufen. Aus der Praxis werden Beispiele berichtet, in denen etwa eine CPU lediglich in einen schlichten Briefumschlag gesteckt und der Post übergeben wird. Es ist leicht vorstellbar, dass z.B. beim Stempeln des Umschlags die Pins der CPU verbogen und die Ware damit zerstört wird. Der Unternehmer steht indes nicht gänzlich rechtlos. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware im Fall des Widerrufs in einer angemessenen und für den Transport ausreichenden Umverpackung an den Verkäufer zurückzusendenden. Für Schäden, die durch eine nicht ausreichende Umverpackung an der Ware entstehen, ist er ersatzpflichtig.

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