FAQ

Praxisprobleme mit der Rückgabe von Waren im Fernabsatz

09.06.2008

F: Der Kunde übt sein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht aus und versendet die Ware an den Verkäufer. Dort kommt die Sendung allerdings nicht an. Ein Verschulden ist dem Transportunternehmen nicht anzulasten. Hat der Unternehmer irgendeinen Anspruch gegen den Kunden?

A: Wie bereits dargestellt, trägt der Unternehmer nach § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB im Fall der Ausübung des Widerrufs oder der Rückgabe die Kosten und die Gefahr der Rücksendung. Mit der letzteren Formulierung ist die Gefahr des zufälligen Untergangs gemeint, d.h. die Sache "verschwindet" auf dem Weg von Verbraucher und Unternehmer.

Diese klare Aussage des Gesetzgebers führt dazu, dass der Unternehmer in dieser Konstellation keinen Anspruch gegen den Kunden auf Ersatz hat. Ihn trifft die Gefahrtragung. Der Verbraucher hat nach § 357 Abs. 2 Satz 1 BGB bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Abgesehen von der ausreichenden Verpackung unterliegt der Kunde keiner weitergehenden Verpflichtung.

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