FAQ

Praxisprobleme mit der Rückgabe von Waren im Fernabsatz

09.06.2008

II. Mängelgewährleistung

F: Was ist der Unterschied zwischen dem Widerrufs- oder Rückgaberecht der Kunden und der Rücksendung der Ware bei der Geltendmachung von "Gewährleistungsansprüchen"?

A: Im Fernabsatzhandel steht den Verbrauchern ein Widerrufs- oder Rückgaberecht zu. Dieses Recht muss der Verbraucher nicht begründen, d.h. keinen Grund haben, die Ware an den Händler zurückzugeben. Es kann einfach der Fall sein, dass die im Internet bestellte Ware dem Kunden nicht gefällt.

Anders gelagert ist die Rücksendung der Ware an den Unternehmer im Rahmen der sog. "Gewährleistungsansprüche". Hier hat die Ware einen "Mangel", worunter das Gesetz einen Fehler versteht, d.h. das Gerät ist kaputt oder funktioniert nicht ordnungsgemäß. Der Unternehmer hat bei Vorliegen eines Mangels die Ware in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Zu diesem Zweck sendet der Kunde die Ware an den Händler zurück, der die instandgesetzte Ware wieder an den Kunden versenden muss. Beide Konstellationen sind damit grundsätzlich unterschiedlicher Art.

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