GEZ 2007 - Wer was zahlen muss

22.09.2006
Von Mike Hartmann

Grundsätzliches

Bei herkömmlichen Rundfunk-Geräten am Firmenstandort gilt die Gebührenpflicht pro Empfangs-/Darstellungseinheit. Für die neuartigen Geräte muss dagegen unabhängig von der Gerätezahl lediglich nur eine Rundfunkgebühr pro Standort entrichtet werden, wenn nicht ohnehin bereits Rundfunkgebühren gezahlt werden.

Bei privater und beruflicher Nutzung eines Geräts, sind zweimal Rundfunkgebühren fällig. Das gilt nach der alten Regelung beispielsweise bei Autoradios, wird aber ab 1.1.2007 auch Computer betreffen.

Alle in diesem Artikel aufgezeigten Szenarien sind hypothetisch. Ob und inwieweit sie zutreffen, wird sich erst zeigen, wenn die Gebührenpflicht für „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ tatsächlich wirksam wird und die ersten Verbraucher und Firmen versucht haben, sich gerichtlich gegen die Auslegung der GEZ zu wehren.

Wichtig: Nicht nur das Anzeigen von Rundfunk-Inhalten sondern auch das mögliche Aufzeichnen erzeugen eine Gebührenpflicht. Sobald also ein Gerät eine Internet-Verbindung und einen Datenspeicher besitzt, könnte es unter die Bezeichnung „neuartiges Empfangsgerät“ fallen. Eine genauere Definition konnte (oder wollte) man nicht vornehmen. Nicht ins Gewicht fallen beispielsweise die Verbindungsgeschwindigkeit oder auch nur die Richtung der Datenübertragung.

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