GEZ 2007 - Wer was zahlen muss

22.09.2006
Von Mike Hartmann

Der Admin im Privatleben

Der Admin als solches hat ja im Grunde kein Privatleben. Er muss ständig erreichbar sein und am besten von überall auf der Welt seine IT-Infrastruktur im Griff haben. Es ist also völlig normal, dass er sich von zu Hause aus per VPN ins Firmennetz einloggt, um über den aktuellen Status des Netzwerks informiert zu sein.

Macht er das mit seinem privaten Rechner, zählt das als nicht ausschließlich private Nutzung. Ergo sind Gebühren fällig, weil die Zweitgeräterebefreiung nicht mehr gilt. Das ist so ähnlich wie beim privaten PKW, der ab und zu für berufliche Fahrten genutzt wird. De facto wird für ein Gerät zweimal kassiert.

Hier könnte allerdings wiederum die Regelung greifen, dass zum Inventar der Firma zugeordnete Notebooks nicht gesondert gebührenpflichtig sind. Ein Administrator sollte also darauf achten, dass er nicht seinen Privatrechner für berufliche Aufgaben nutzt.

Ähnliches betrifft natürlich jeden Angestellten, der mit seinem Privatrechner berufliche Aufgaben erledigt. Sei es nun die Email, die nach Feierabend noch verschickt wird, oder die am Wochenende erstellte Powerpoint-Präsentation. Natürlich stellt sich die Frage, ob die GEZ überhaupt über die Möglichkeiten verfügt, eine berufliche Nutzung festzustellen. Denkbar (aber glücklicherweise derzeit noch unrechtens) wäre sicherlich eine Abfrage beim Finanzamt, ob Arbeitszimmer, Internetanschluss oder Computer steuerlich geltend gemacht werden, oder eine geschickte Befragung von Haushaltsangehörigen, etwa den Kindern: „Arbeitet Dein Papa auch zu Hause am Computer?“ Letzteres ist laut Paragraph 4, Absatz 5, Satz 2 sogar rechtens.

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