Mehr oder weniger abstruse Beispiele
Da ein Server über Festplatten und in den meisten Fällen über eine Internet-Verbindung verfügt, ist er natürlich ein neuartiges Empfangsgerät, da er als Aufzeichnungsgerät agieren kann. Das betrifft natürlich auch den gemieteten Webserver oder reine Storage-Geräte wie NAS.
Immer mehr DSL-Router verfügen über eine Speichermöglichkeit, etwa durch USB-Anschlüsse, Compact-Flash-Einschübe oder eingebauten Speicher. Auch hier könnte die abstrakte Definition greifen.
Mobiltelefone bieten sogar alle drei Kriterien: Eine mögliche Internet-Verbindung, ein Display zur Anzeige sowie in den meisten Fällen einen Datenspeicher.
Ein VoIP-Telefon hat zwar keinen Datenspeicher aber natürlich eine Internet-Verbindung und die Möglichkeit des Darstellens. Man könnte also damit auf einen Radio-Stream zugreifen.
Moderne Spielekonsolen wie XBox 360 oder Playstation 2 bieten Online-Zugang. Damit sind sie GEZ-pflichtig, auch wenn Sie einen Monitor nutzen, weil kein Fernseher ins Haus kommen soll.
Computer mit eingebauter TV-Karte gelten übrigens nach wie vor nicht als „neuartig“ sondern als ganz normaler Fernsehempfänger. Entsprechend sind Gebühren wie für einen Fernseher zu zahlen.